Vorteile:
Wir bieten Ihnen Dienstleistungen im Bereich Buchhaltungsservice gem. § 6 (4) StBerG. Dazu zählen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie das Erstellen der Lohnsteueranmeldungen.
Wir erbringen keine Dienstleistungen gem. § 3 StBerG, weil diese nur einem bestimmten Personenkreis (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) vorbehalten sind.
Ihre Buchhaltung und Gehaltsabrechnung – einfach, günstig und unkompliziert.
Mit professioneller Buchhaltungssoftware und modernsten Tools ist meine Dienstleistung auch komplett digital möglich - deutschlandweit.
Für ein Erstgespräch kontaktieren Sie mich gerne telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.